Enkelin unterstützt Seniorin beim KfW-Zuschuss für Treppenlifte

KfW-Zuschuss für einen Treppenlift

Als weltweit größte nationale Förderbank unterstützt Sie die Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW, bei sämtlichen barrierefreien Umbaumaßnahmen wie auch dem Einbau eines Treppenliftes. Ein Treppenlift hilft oftmals dabei, den Alltag von mobilitätseingeschränkten Personen im Alter leichter zu bewältigen und ermöglicht ein Leben im geliebten Zuhause. Doch die Anschaffung eines Treppenliftes ist nicht selten mit hohen Kosten verbunden.

Neben den Treppenlift-Zuschüssen der Krankenkasse kann auch finanzielle Unterstützung durch die KfW-Bank beantragt werden. Die KfW-Bank fördert seit ihrer Gründung im Jahr 1949 Privatpersonen, Unternehmen sowie öffentliche Einrichtungen. Im Rahmen des Förderprogramms „Altersgerechtes Umbauen – Investitionszuschuss (455)“ bezuschusst die KfW dabei Modernisierungsmaßnahmen, mit denen Barrieren reduziert werden und somit der Wohnkomfort steigt, wie beispielsweise mit einem Treppenlift. Die maximale Förderhöhe beträgt € 2.500,- pro Wohneinheit.

Tobias Bonk Treppenlift-Berater bei Wokon für Voraussetzungen für den Treppenlift-Einbau

Tobias Bonk, seit 5 Jahren Treppenlift-Berater bei unserem Partner, der Wokon GmbH**

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So fördert die KfW-Bank den Einbau Ihres Treppenlifts

Beim Umbau hin zur barrierefreien Wohnung gibt es eine Vielzahl an Maßnahmen, die umgesetzt werden können. Nicht alle Maßnahmen müssen dabei aber ergriffen werden. Sie können sich auch für Einzelmaßnahmen wie dem Einbau eines Treppenliftes entscheiden oder aber verschiedene Maßnahmen miteinander kombinieren. 

Mit einem KfW-Zuschuss sorgen Sie für eine sinnvolle Reduzierung der Barrieren in Ihrem Haus. Die Höhe der Förderung ist grundsätzlich erst einmal abhängig von der Anzahl der Maßnahmen. Die KfW Bank fördert mit zwei Förderprogrammen die Installation eines Treppenlifts alleine oder in Kombination mit zusätzlichen Maßnahmen zur Barriere-Reduzierung.

KfW Zuschuss 455-B: Altersgerecht umbauen mit Investitionszuschuss

Das Programm 455-B "Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss – Barriere-Reduzierung" ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von maximal 6.250 € pro Wohneinheit. Es beinhaltet Folgendes:

  • Einzelmaßnahmen zur Barriere-Reduzierung bezuschusst das Förderprogramm mit 10 Prozent der förderfähigen Kosten (maximal 2.500 €).
  • Maßnahmen entsprechend des Standard „Altersgerechtes Haus“ werden mit 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten mit maximal 6.250 € bezuschusst.

Förderungswürdig sind alle Eigentümer und Mieter von Wohnobjekten mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung.

KfW Kredit 159 für Modernisierungsmaßnamen

Mit dem KfW Kredit 159 fördert die KfW Bank Modernisierungsmaßnahmen wie den Einbau eines Treppenlifts einschließlich aller damit verbundenen Umbaumaßnahmen sowie weiteren Einzelmaßnahmen, um die Barrierefreiheit des gesamten Wohnumfelds zu optimieren. Einzige Voraussetzung ist der höhere Wohnkomfort, den Sie durch diese Maßnahme erzielen.

Der KfW-Kredit 159 wird unabhängig vom Alter an Personen vergeben, die von den durchgeführten Maßnahmen zur Barrierefreiheit von einem verbesserten Wohnkomfort profitieren.

KfW-Kredit 159 auf einen Blick:

  • 2,88 % effektiver Jahreszins
  • Maximal 50.000 € Kreditsumme pro Wohneinheit
  • Vergabe altersunabhängig
  • Alternative Finanzierung zum Investitionszuschuss 455-B

Die genannten Kredite und Zuschüsse gelten unabhängig von der Variante des Treppenlifts. Gefördert werden Sitz-, Hub- und Plattformlifte, solange sie den Wohnkomfort nachweislich erhöhen.

Kein Pflegegrad erforderlich

Da es sich bei den KfW-Zuschüssen und KfW-Krediten um eine für alle Antragsteller offene Fördermöglichkeit handelt, ist der Nachweis eines Pflegegrads nicht erforderlich. Wie bereits beschrieben, handelt es sich bei dieser Maßnahme um die alleinige Verbesserung des Wohnkomforts. Leben Sie beispielsweise in einem Mehrgenerationenhaus, dient der Einbau eines Treppenlifters der Verbesserung des Wohnkomforts der älteren Mitbewohner.

Fördersumme ausgeschöpft – was nun?

Ein wichtiges Detail am Rande ist die Tatsache, dass es sich bei den Förderprogrammen in vielen Fällen um eine im Vorfeld definierte Gesamtsumme handelt, die KfW Bank und Bund Antragstellern zur Verfügung stellen. Programmabhängig kann der Fall eintreten, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt die gesamte Fördergeldsumme verteilt wurde. In diesem Fall sollten Sie, wenn möglich, die Investition zeitlich nach hinten verschieben und keinesfalls komplett darauf verzichten. Denn vor allem erfolgreiche Förderprogramme wiederholen sich in regelmäßigen Abständen.

Wichtige Punkte zum KfW-Zuschuss im Überblick

  • Die KfW-Bank bezuschusst den Kauf eines Treppenlifts mit bis zu 10 Prozent der Investitionskosten.
  • Für die Antragsstellung muss der Mieter vom Vermieter die Zustimmung für die geplante Umbaumaßnahme vorlegen.
  • Die Antragsstellung erfolgt über ein Antragsformular bei der KfW-Bank.
  • Den Zuschussantrag sollten Sie vor dem Einbau des Treppenlifts tätigen.

Gut zu wissen:

Einen Treppenlift zu mieten, kann in manchen Fällen günstiger als ein Kauf sein. Dies trifft vor allem dann zu, wenn der Treppenlift nur maximal drei Jahre benötigt wird.

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Voraussetzungen und Wissenswertes zur Beantragung eines KfW-Zuschusses

Grundsätzlich kann jeder Eigentümer oder Mieter einen Antrag auf den KfW-Zuschuss für einen Treppenlift stellen. Das Alter spielt bei der Kostenübernahme für einen Treppenlift keine Rolle, sodass schon junge Menschen Ihr Zuhause rechtzeitig und vorausschauend auf spätere Bedürfnisse umbauen können.  Leben Sie in einem denkmalgeschützten Gebäude? Kein Problem – sofern die erforderlichen Umbaumaßnahmen den Denkmalstatus nicht beeinträchtigen, können auch Sie auf den KfW-Zuschuss hoffen. Die KfW behält sich eine Vor-Ort-Kontrolle der geförderten Maßnahmen vor.

Nicht zur Anwendung kommt der KfW-Zuschuss dagegen bei Ferienhäusern sowie gewerblich genutzten Flächen. Pflege- und Altenwohnheime sind von dem Förderprogramm ebenfalls ausgeschlossen. Der gewünschte Zuschuss muss direkt bei der KfW-Bank beantragt werden. Das notwendige Formular zur Beantragung eines KfW-Zuschusses für Ihren Treppenlift erhalten Sie auf der Homepage der KfW-Bank.

Diesen Antrag müssen Sie unbedingt vor Beginn des Vorhabens bzw. der Umbaumaßnahmen stellen. Eine nachträgliche Förderung ist nämlich nicht möglich. Bei Erwerb eines barrierefreien Hauses gilt sogar bereits der Abschluss des Kaufvertrages als Beginn des Vorhabens. Fügen Sie online Ihre Daten in dem Antragsformular ein und folgen Sie den Anweisungen. Den Antrag können Sie am Ende ausdrucken und müssen diesen an die KfW-Bank abschicken. Zudem ist eine beidseitige Kopie Ihres gültigen Ausweisdokumentes erforderlich.

Checkliste zur Treppenlift-Förderung: So beantragen Sie den KfW-Zuschuss

  • Informieren Sie sich im Vorfeld, ob die von Ihnen gewünschten Einzelmaßnahmen zum barrierefreien Umbau von der KfW gefördert.
  • Fragen Sie bei der KfW nach, ob aktuell Bundesmittel für barrierereduzierende Maßnahmen verfügbar sind.
  • Beantragen Sie den gewünschten Investitionszuschuss mit dem Formular der KfW-Bank vor Beginn den Umbaumaßnahmen.
  • Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln (Krediten, Zulagen und Zuschüssen), beispielsweise von Berufsgenossenschaften oder Kommunen, ist leider in den meisten Fällen nicht möglich. Schauen Sie sich daher genau an, welches Modell für Sie am lukrativsten ist.

Schnell-Check Die häufigsten Fragen zu KfW-Zuschüssen kompakt beantwortet

Was ist der KfW-Zuschuss für Treppenlifte?

Der KfW-Zuschuss für Treppenlifte ist eine finanzielle Unterstützung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und richtet sich an Personen, die aufgrund von Mobilitätseinschränkungen einen Treppenlift einbauen lassen möchten. Dabei sind sowohl Eigentümer als auch Mieter förderungswürdig.

Der Zuschuss für eine Einzelmaßnahme zur Barriereduzierung ist auf 10 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal jedoch auf 2.500 Euro pro Wohneinheit, begrenzt. Bei Maßnahmen entsprechend des Standards „Altersgerechtes Haus“ beteiligt sich die KfW-Bank mit 12,5 Prozent der Investitionskosten (maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit).

Den KfW-Zuschuss müssen Sie unbedingt vor Beginn der Umbaumaßnahmen beantragen, da eine nachträgliche Förderung nicht möglich ist.

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