Die KfW Bank fördert mit zwei Förderprogrammen die Installation eines Treppenlifts alleine oder in Kombination mit zusätzlichen Maßnahmen zur Barriere-Reduzierung.
KfW Zuschuss 455-B – Altersgerecht umbauen - Investitionszuschuss
Das Programm 455-B, "Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss – Barriere-Reduzierung", ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von maximal 6.250 € pro Wohneinheit.
- Einzelmaßnahmen zur Barriere-Reduzierung bezuschusst das Förderprogramm mit 10 Prozent der förderfähigen Kosten.
- Maßnahmen entsprechend des Standard „Altersgerechtes Haus“ werden mit 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten mit maximal 6.250 € bezuschusst.
Förderungswürdig sind alle Eigentümer und Mieter von Wohnobjekten mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung.
KfW Kredit 159 – Altersgerecht umbauen
Mit dem KfW Kredit 159 fördert die KfW Bank Modernisierungsmaßnahmen wie den Einbau eines Treppenlifts einschließlich aller damit verbundenen Umbaumaßnahmen sowie weiteren Einzelmaßnahmen, um die Barrierefreiheit des gesamten Wohnumfelds zu optimieren. Einzige Voraussetzung ist der höhere Wohnkomfort, den Sie durch diese Maßnahme erzielen.
Der KfW-Kredit 159 wird unabhängig vom Alter an Personen vergeben, die von den durchgeführten Maßnahmen zur Barrierefreiheit von einem verbesserten Wohnkomfort profitieren.
KfW-Kredit auf einen Blick:
- 0,75 % effektiver Jahreszins.
- Maximal 50.000 € Kreditsumme pro Wohneinheit.
- Vergabe altersunabhängig.
- Alternative Finanzierung zum Investitionszuschuss 455-B.
Die genannten Kredite und Zuschüsse gelten unabhängig von der Variante des Treppenlifters. Gefördert werden Sitz-, Hub- und Plattformlifte, solange sie den Wohnkomfort nachweislich erhöhen.
Kein Pflegegrad erforderlich
Da es sich bei den KfW-Zuschüssen und KfW-Krediten um eine für alle Antragsteller offene Fördermöglichkeit handelt, ist der Nachweis eines Pflegegrads nicht erforderlich. Wie bereits beschrieben, handelt es sich bei dieser Maßnahme um die alleinige Verbesserung des Wohnkomforts. Leben Sie beispielsweise in einem Mehrgenerationenhaus, dient der Einbau eines Treppenlifters der Verbesserung des Wohnkomforts der älteren Mitbewohner.
Fördersumme ausgeschöpft – was nun?
Ein wichtiges Detail am Rande ist die Tatsache, dass es sich bei den Förderprogrammen in vielen Fällen um eine im Vorfeld definierte Gesamtsumme handelt, die KfW Bank und Bund Antragstellern zur Verfügung stellen. Programmabhängig kann der Fall eintreten, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt die gesamte Fördergeldsumme verteilt wurde. In diesem Fall sollten Sie, wenn möglich, die Investition zeitlich nach hinten verschieben und keinesfalls komplett darauf verzichten. Denn vor allem erfolgreiche Förderprogramme wiederholen sich in regelmäßigen Abständen.